Am 03. April 2022 ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen sämtliche bisherigen Einschränkungen für den Kursbesuch an der vhs Ostfildern. So ist beispielsweise ein Impf-, Genesen- oder Testnachweis nicht mehr erforderlich.
In § 2 der neuen Verordnung werden allgemeine Empfehlungen formuliert, denen sich die vhs Ostfildern anschließt. So empfehlen wir folgende Maßnahmen bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen sowie beim Aufenthalt in unseren Gebäuden:
- das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen
- das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m
- ausreichende Hygiene (Händewaschen, Niesetikette u.ä.)
- regelmäßiges Lüften
Ende der Absonderungspflicht bei positivem Corona-Test
Um weiterhin größtmögliche Sicherheit beim vhs-Unterricht zu gewährleisten, empfehlen wir daher den Teilnehmenden und Kursleitenden, bei positivem Test nicht an die vhs zu kommen.
Das Land Baden-Württemberg hat am 15.11.2022 die Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. Positiv getestete Personen können das Haus verlassen, wenn sie eine Maske (medizinisch oder FFP2) tragen. Das bedeutet, dass diese Personen auch an vhs-Kursen teilnehmen bzw. dort unterrichten könnten.
Die allgemeinen Empfehlungen – Abstand, regelmäßiges Lüften, Maskentragen in Innenräumen – der Corona-Verordnung gelten weiterhin. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 30.11.2022. Sollten sich bei einer neuen Verordnung Änderungen ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich.
Danke!