Ende der Absonderungspflicht bei positivem Corona-Test: Empfehlungen der vhs Ostfildern 22. November 2022
Das Land Baden-Württemberg hat am 15.11.2022 die Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. Positiv getestete Personen können das Haus verlassen, wenn sie eine Maske (medizinisch oder FFP2) tragen. Das bedeutet, dass diese Personen auch an vhs-Kursen teilnehmen bzw. dort unterrichten könnten.
Um weiterhin größtmögliche Sicherheit beim vhs-Unterricht zu gewährleisten, empfehlen wir daher den Teilnehmenden und Kursleitenden, bei positivem Test nicht an die vhs zu kommen.
Die allgemeinen Empfehlungen – Abstand, regelmäßiges Lüften, Maskentragen in Innenräumen – der Corona-Verordnung gelten weiterhin. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 30.11.2022. Sollten sich bei einer neuen Verordnung Änderungen ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich.
